Kanzlei: Maria-Theresia-Str. 9/2. OG., (gegenüber Gericht), A-4600 Wels, Tel +43 (0) 7242 / 455 34, Fax +43 (0) 7242 / 268 99/14
Mobil 0650 / 490 16 82, ra@rechtsanwalt-rohringer.at,ra.@rechtsanwalt-rohringer.at, www.rechtsanwalt-rohringer.at

Sprechstelle: Salzburger Str. 13, 4713 Gallspach, Tel. +43 (0) 7248 / 62 970, Mobil: 0650 / 490 16 82

 
Adoption
 

Checkliste Adoption - beantworten Sie bitte folgende Fragen!

Besitzen Sie als Adoptivvater oder Adoptivmutter die österr. Staatsbürgerschaft?

Ja/Nein

Haben Sie als Adoptivvater das 30. Lebensjahr, als Adoptivmutter das 28. Lebensjahr vollendet?

Ja/Nein

Sind Sie als Wahlvater oder Wahlmutter mindestens 18 Jahre älter als das Wahlkind?

Ja/Nein

Wollen Sie als Ehegatten das Wahlkind gemeinsam annehmen?

Ja/Nein

Haben Sie alle Fragen mit ja beantwortet, kommen Sie grundsätzlich nach österr. Recht als Adoptivvater oder Adoptivmutter in Betracht, sodass Ihr Fall näher geprüft werden sollte.

Noch Fragen - kontaktieren Sie uns!

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